Kastanie-Ausgabe-312

1/2025 9. Für wen sind die hinterlegten Informationen abrufbar? Ihre persönlichen Informationen sind für das betreuende Personal und berechtigte medizinische Fachkräfte zugänglich. Mitarbeiter haben persönliche Zugangsberechtigungen. Im Notfall scannt der Mitarbeiter den Notfall-QR-Code, es öffnet sich die App und Ihre persönlichen Daten werden angezeigt. Ihre Daten sind so nur berechtigtem Personal zugänglich. Darüber hinaus können Sie über ihren Online-Zugang Vertrauenspersonen wie Angehörigen oder Betreuern Zugang zu Ihren Vorsorge-Dokumenten gewähren. 10. Wie lange ist die NSFP gültig? Grundsätzlich ist eine NotfallPlanung unbegrenzt gültig. Ein Jahr nach Erstellung der NSFP überprüfen wir, ob alle Daten noch aktuell und richtig sind. Dafür gehen wir eine Checkliste durch. Oftmals ändern sich Daten, der gesundheitliche Zustand und Bedürfnisse – diese passen wir jährlich an, sodass Sie immer sicher sind. 11. Was kostet das? Die Kosten variieren je nach Umfang der Vorsorgeplanung und Beratung. Genauere Informationen erhalten Sie bei unserem Aufnahmegespräch. 12. Können die Kosten erstattet werden? In vielen Fällen werden die Kosten von Krankenkassen oder Versicherungen teilweise oder vollständig übernommen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in den Vorsorgeberatungen, oder kontaktieren Sie Ihre Kassen gern direkt. 13. Muss ich eine NSFP machen? Ja, die NSFP ist notwendig. Sie stellt sicher, dass alle Inhalte für den Ernstfall eindeutig und rechtsverbindlich dokumentiert sind. Eine klare Notfall- und SterbefallPlanung schützt nicht nur Sie, sondern entlastet auch Ihre Angehörigen und das Betreuungsteam, indem im Ernstfall alle Abläufe im Unternehmen sichergestellt werden können. 14. Muss die NSFP vom Notar und/oder Arzt unterschrieben werden? Eine notarielle Unterschrift ist nicht erforderlich. Medizinische Verfügungen in der NSFP müssen nur in speziellen Fällen von einem Arzt bestätigt werden, können jedoch die Gültigkeit und Anerkennung für den Versorger stärken. Dazu beraten wir Sie gern. Vorsorge 15

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